Corona
Es gelten die amtlichen Kontaktbeschränkungen in der jeweils aktuellen Fassung!
Regelungen Stand: 08.03.2021
- Die Sportausübung allein oder Personen aus zwei Haushalten (bis max. 5 Personen, Kinder bis 14 bleiben unberücksichtigt) ist möglich!
Diese Grenzen gelten auch auf dem Wasser! - Für Jugendgruppen mit Trainer gelten lockerere Bestimmungen (bitte selbst nachlesen)
- Die Dokumentation der Anwesenheit incl. Familienanghörigen ist direkt nach dem Betreten des Geländes auszuführen. (Am Bootshauscomputer oder analog)
- Waschraum und Toiletten sind geöffnet und eingeschränkt nutzbar.
Hier ist Mund-Nasenschutz zu tragen. - Übernachtungen auf dem Gelände sind bis auf weiteres nicht möglich.